Online Diskussion: Ist das wirklich Rundfunk?
Ich bin in meiner Eigenschafft als Medienproduzent heute zu einer sehr interessanten Diskussion eingeladen. Dabei geht es um die gesetzlichen Bedingungen von Medienproduktionen im Internet. Kurz gesagt: Gelten z.B. Live-Konzerte im Web als Rundfunkangebot und fallen somit unter den Rundfunkstaatsvertrag? Ein wichtiges Thema für uns und unsere Web-Freunde! Da prallen die Meinungen aufeinander und deshalb ist es sehr löblich, dass die Arbeitsgemeinschaft Social Media für heute 18 Uhr zu einer Diskussion darüber aufgerufen hat. Pikanterweise online und live!
Der Text zur Einladung gibt genauer wieder, worin das Problem besteht. Um meine persönliche Meinung zu diesem Thema schon mal zu formulieren: Ich sehe darin nicht ein Problem für den Gesetzgeber, sondern für Radio und Fernsehen, die sich per Gesetz ihre Biotope erhalten wollen, anstatt sich der de facto Situation und der Konkurrenz zu stellen. Ich glaube aber auch, dass sich dieses Problem von alleine erledigen wird, da dieser Prozess nicht mehr aufzuhalten ist und der Web-Nutzer immer einen Weg finden wird, seine Lieblingsinhalte zu nutzen. Viel wichtiger finde ich es, dass von Kindesbeinen an die Medienkompetenz (die ja schon jetzt im Web der Social Networks mit einer sozialen Kompetenz gleichzusetzen ist!) intensiv gefördert wird.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr heute die Zeit habt, euch die verschiedenen Argumente anzuhören und eine eigene Meinung zu bilden.
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Text der Einladung der AG Social Media
“Im Juli letzen Jahres änderte der Medienrat der Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) die Fernsehsatzung dahingehend, dass Livestreaming-Angebote im Internet mit mehr als 500 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten genehmigungspflichtig und ab 10.000 potentiellen gleichzeitigen Nutzern wie Kabelsender zu behandeln sind. Die BLM setzt dabei eine Richtlinie um, die auf EU-Ebene beschlossen wurde und sich ebenfalls im 12. Rundfunkstaatsvertrag wiederfindet. Die BLM nimmt damit in Deutschland eine Vorreiterrolle unter den Landesmedienanstalten ein.
Bedingt durch die Medienkonvergenz trifft im Internet regulierter klassischer Rundfunk auf freie nicht regulierte Presse. Zwischen die Fronten geraten Angebote aus den Bereichen Kultur, Bildung und Forschung, die in dieser Form erst durch den Medienwandel entstanden sind und deren Zuordnung zu Presse und Rundfunk nicht ohne weiteres möglich ist. Historisch bedingt ergibt sich die Rundfunkrechtsprechung aus der Frequenzknappheit und der Angst, es könne jemand mit dem Medium die Massen manipulieren. Die Freiheit der Presse wurde im Spiegel-Urteil vom Bundesverfassungsgericht bestärkt und als wesentlicher Faktor im demokratischen Willensbildungsprozess hervorgehoben.
Die BLM hatte bereits im Oktober auf die entstandene Diskussion reagiert und versucht die Realität des Internets mit an den Tisch zu holen. Da die Kontroverse nicht aus der Welt geschafft werden konnte, hat sich die Arbeitsgemeinschaft Social Media e.V. entschieden, im Internet eine virtuelle Podiumsdiskussion zu veranstalten. Dafür soll eine Streaming-Technik genutzt werden, die in dieser Form noch nicht im Fokus der Diskussion war, aber dafür zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ob eine Bagatellgrenze von 500 bzw. 10.000 potentiellen Nutzern für die Abgrenzung ein hinreichendes Kriterium ist, ist zu klären.
Termin: Mittwoch 4. Februar 2009
Zeit: 18:00-19:30
Ort: Hier im Internet, mit freundlicher Unterstützung von make.tv
Podiumsteilnehmer: U.a. Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring (Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien) und Thomas Langheinrich (Vorsitzenden der Kommission für Zulassung und Aufsicht, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Moderation: Luca Hammer
Das ganze findet als virtuelle Podiumsdiskussion statt, d.h. die Diskutanten werden über Livevideostream zusammengeschaltet. Damit wird also genau das Medium genutzt, über das gesprochen wird. Alle anderen könn sich zudem via Live-Chat direkt auf der Streamingseite beteiligen.”
philharmonie2.0






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